Robins Seite
In 2022 sollen alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden. Das klingt nicht nur nach viel Arbeit. Das ist es auch. Aber wir helfen Ihnen gerne dabei.
Headline 1
Robins Seite
In 2022 sollen alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden. Das klingt nicht nur nach viel Arbeit. Das ist es auch. Aber wir helfen Ihnen gerne dabei.
Headline 1
Robins Seite
In 2022 sollen alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden. Das klingt nicht nur nach viel Arbeit. Das ist es auch. Aber wir helfen Ihnen gerne dabei.
Die neue Grundsteuer
so gehen Sie vor
Die Grundsteuererklärung kann man in der Zeit vom 1. Juli 2022
bis spätestens 31. Oktober 2022 abgeben.
Hier steht ein Satz den man erst nicht ganz so gut lesen kann und beim Hovern dafür dann wieder super.
Hier steht ein Satz den man erst nicht ganz so gut lesen kann und beim Hovern dafür dann wieder super.
Hier steht ein Satz den man erst nicht ganz so gut lesen kann und beim Hovern dafür dann wieder super.
Hier steht ein Satz den man erst nicht ganz so gut lesen kann und beim Hovern dafür dann wieder super.
Hier steht ein Satz den man erst nicht ganz so gut lesen kann und beim Hovern dafür dann wieder super.
Hier steht ein Satz den man erst nicht ganz so gut lesen kann und beim Hovern dafür dann wieder super.
1.
Post vom
Finanzamt
2.
Unterlagen
sammeln
3.
Kontaktaufnahme Persönlicher Steuerberater und Gutachter bei uns elternhäuser
4.
Übertragung an das Finanzamt bis Ende Oktober 2022
5.
Gegenchecken
Einspruch in einem Monat
Privatpersonen und Unternehmen
Wen betrifft es?

Einfamilienhaus
Von der Hütte bis zur Villa
Bei einem Miteigentumsanteil, muss nur eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. (z.B. wenn Ihrer Frau und Ihnen das Haus gehört)
Teileigentümer müssen in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden, da die Grundsteuer immer für ein Grundstück berechnet wird und nicht für einen speziellen Eigentümer.

Grundbesitzer
Wiese, Schrebergarten etc
Als Eigentümer jeglichen Grundstücks müssen Sie für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Dabei ist es irrelevant, wie groß Ihr Grundstück ist und ob es bebaut oder unbebaut ist. Also auch für Ihren Schrebergarten in einer anderen Stadt mit drei Apfelbäumen. Aber Achtung: Wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland liegt, gelten die Regelungen aus diesem Bundesland.

Mieter und Vermieter
Lorem Ipsum
Bei einem Miteigentumsanteil, muss nur eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. (z.B. wenn Ihrer Frau und Ihnen das Haus gehört)
Teileigentümer müssen in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden, da die Grundsteuer immer für ein Grundstück berechnet wird und nicht für einen speziellen Eigentümer.

Mehrere Eigentümer
Bei einem Grundbesitz
Als Eigentümer jeglichen Grundstücks müssen Sie für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Dabei ist es irrelevant, wie groß Ihr Grundstück ist und ob es bebaut oder unbebaut ist. Also auch für Ihren Schrebergarten in einer anderen Stadt mit drei Apfelbäumen. Aber Achtung: Wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland liegt, gelten die Regelungen aus diesem Bundesland.

Sozialwohnungen
Eigentümer
Bei einem Miteigentumsanteil, muss nur eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. (z.B. wenn Ihrer Frau und Ihnen das Haus gehört)
Teileigentümer müssen in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden, da die Grundsteuer immer für ein Grundstück berechnet wird und nicht für einen speziellen Eigentümer.

Eigentumswohnungen
Lorem ipsum
Als Eigentümer jeglichen Grundstücks müssen Sie für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Dabei ist es irrelevant, wie groß Ihr Grundstück ist und ob es bebaut oder unbebaut ist. Also auch für Ihren Schrebergarten in einer anderen Stadt mit drei Apfelbäumen. Aber Achtung: Wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland liegt, gelten die Regelungen aus diesem Bundesland.

Erbbauberechtigte
Lorem ipsum
Bei einem Miteigentumsanteil, muss nur eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. (z.B. wenn Ihrer Frau und Ihnen das Haus gehört)
Teileigentümer müssen in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden, da die Grundsteuer immer für ein Grundstück berechnet wird und nicht für einen speziellen Eigentümer.

Gebäude auf fremdem
Grund und Boden
Als Eigentümer jeglichen Grundstücks müssen Sie für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Dabei ist es irrelevant, wie groß Ihr Grundstück ist und ob es bebaut oder unbebaut ist. Also auch für Ihren Schrebergarten in einer anderen Stadt mit drei Apfelbäumen. Aber Achtung: Wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland liegt, gelten die Regelungen aus diesem Bundesland.

Betriebe allgemein
Lorem ipsum
Bei einem Miteigentumsanteil, muss nur eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. (z.B. wenn Ihrer Frau und Ihnen das Haus gehört)
Teileigentümer müssen in der Grundsteuer-Erklärung angegeben werden, da die Grundsteuer immer für ein Grundstück berechnet wird und nicht für einen speziellen Eigentümer.

Betriebe im Land- und
forstwirtschaftlichen Bereich
Als Eigentümer jeglichen Grundstücks müssen Sie für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Dabei ist es irrelevant, wie groß Ihr Grundstück ist und ob es bebaut oder unbebaut ist. Also auch für Ihren Schrebergarten in einer anderen Stadt mit drei Apfelbäumen. Aber Achtung: Wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland liegt, gelten die Regelungen aus diesem Bundesland.
Vereinbaren Sie Ihr gratis Erstgespräch
Regelungen für Bundesländer
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
In Deutschland gibt es eine bundesweit einheitliche Regelung für die neue Grundsteuer. Doch wie das so ist: Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Länderöffnungsklausel erlaubt es den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Regeln aufzustellen.
Klicken Sie auf das Bundesland, in dem sich Ihr Grundstück befindet, um herauszufinden, was für Sie gilt.

Beratung
Das können wir für sie tun
Hebesatz, Öffnungsklausel, Flächenmodell, … alles, was mit Steuern zu tun hat, klingt (und ist es auch of) komplizierter als unbedingt nötig. Zumal man als Hausbesitzer ja nicht unbedingt Steuerexperte ist.
Doch wir versprechen Ihnen: Alles wird gut.
Wir als elternhäuser sind bzw. haben die Steuerexperten, die sich täglich damit beschäftigen. Auch mit der Grundsteuerreform haben wir uns intensiv auseinandergesetzt, damit Sie sich nicht weiter darum sorgen müssen.
Wir bieten Ihnen:
- umfangreiche Informationen auf unserer Website
- umfangreiche Beratung bei offenen Fragen
- Unterstützung in der Aufbereitung Ihrer Grundsteuer-Erklärung.
FAQ
Fragen und Antworten
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.